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  • e-card Kosten: Womit Sie in Österreich 2026 rechnen sollten

    e-card Kosten: Womit Sie in Österreich 2026 rechnen sollten

    Die e-card Kosten in Österreich sind ein Thema, das viele Versicherte beschäftigt. Jährlich wird ein sogenanntes Service-Entgelt fällig, dessen Höhe und Fälligkeitstermine sich ändern können. Dieser Ratgeber informiert Sie umfassend über die aktuellen Regelungen für 2026 und darüber hinaus, wer die Gebühr entrichten muss und welche Ausnahmen es gibt.

    Kurz zusammengefasst
    • Das jährliche Service-Entgelt für die e-card beträgt für das Jahr 2026 25,00 Euro.
    • Die Fälligkeit ist der 15. November des Vorjahres, also am 15. November 2025 für das Jahr 2026.
    • In der Regel zieht der Dienstgeber oder die beitragsauszahlende Stelle (z. B. AMS) die Gebühr direkt vom Lohn oder der Leistung ab.
    • Ausnahmen gelten für Pensionisten, Kinder, bestimmte mitversicherte Angehörige und Personen mit geringfügiger Beschäftigung ohne Pflichtversicherung.
    • Die Ausstellung der physischen e-card ist kostenlos, es fallen lediglich jährliche Service-Entgelte an.

    Das Wichtigste im Überblick

    • Das Service-Entgelt ist eine jährliche Gebühr für die Nutzung der e-card im österreichischen Gesundheitssystem.
    • Die Höhe des Entgelts wird jährlich neu festgelegt und valorisiert.
    • Für das Jahr 2026 beträgt die Gebühr 25,00 Euro und ist am 15. November 2025 fällig geworden.
    • Arbeitgeber und bestimmte Leistungsträger ziehen die Gebühr automatisch ein.
    • Es gibt klar definierte Personengruppen, die von der Zahlung befreit sind.
    • Die e-card selbst dient als Nachweis der Sozialversicherung und ermöglicht den Zugang zu medizinischen Leistungen.

    Was ist das e-card Service-Entgelt?

    Das e-card Service-Entgelt ist eine gesetzlich vorgeschriebene jährliche Gebühr, die für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte in Österreich erhoben wird. Diese Gebühr deckt einen Teil der Kosten für den Betrieb und die Weiterentwicklung des e-card Systems, welches den Zugang zu medizinischen Leistungen vereinfacht und die Verwaltung im Gesundheitswesen digitalisiert. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 31c Abs. 3 Z 1 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Es ist wichtig zu verstehen, dass es sich hierbei nicht um Kosten für die Ausstellung der Karte selbst handelt, sondern um eine jährliche Servicegebühr.

    Wer muss die e-card Kosten tragen?

    Die Verpflichtung zur Zahlung des e-card Service-Entgelts trifft in erster Linie Personen, die am Stichtag, dem 15. November eines Jahres, in einem krankenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nach dem ASVG stehen. Für diese Versicherten wird die Gebühr in der Regel vom Dienstgeber direkt vom Lohn oder Gehalt abgezogen. Auch Bezieher von Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe können betroffen sein; hier übernimmt die beitragsauszahlende Stelle, beispielsweise das Arbeitsmarktservice (AMS), den Einzug.

    Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen, bei denen die e-card Kosten nicht anfallen:

    • Pensionisten: Sie sind von der Zahlung befreit.
    • Kinder und Jugendliche: Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr entfällt die Gebühr.
    • Mitversicherte Angehörige: Wenn keine eigene Pflichtversicherung besteht, müssen sie das Entgelt nicht zahlen.
    • Geringfügig Beschäftigte: Falls keine freiwillige oder Pflichtversicherung besteht, entfällt die Gebühr.
    • Bestimmte Selbstständige: Für bestimmte Gruppen, wie etwa Neue Selbstständige oder Freiberufler, gelten oft andere Regelungen oder Befreiungen, die von ihrer jeweiligen Sozialversicherungsanstalt abhängen.

    Diese Regelungen stellen sicher, dass die finanzielle Belastung für bestimmte vulnerable Gruppen minimiert wird. Detaillierte Informationen erhalten Sie stets bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) oder der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS).

    Wie hoch sind die e-card Kosten in den Jahren 2026 und 2027?

    Die Höhe des e-card Service-Entgelts wird jährlich angepasst und valorisiert, um inflationäre Entwicklungen und gestiegene Betriebskosten zu berücksichtigen. Für das Kalenderjahr 2026 beträgt das Service-Entgelt 25,00 Euro. Dieser Betrag wurde bereits am 15. November 2025 fällig.

    Für das Jahr 2027 wird das Service-Entgelt voraussichtlich zum 1. Januar 2027 mit der Aufwertungszahl nach § 108a ASVG valorisiert. Ein genauer Betrag kann zum jetzigen Zeitpunkt (18. Juni 2026) noch nicht verbindlich genannt werden, da die offizielle Bekanntmachung erst später im Jahr 2026 erfolgt. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich der Betrag leicht erhöhen wird, ähnlich wie in den Vorjahren. Es ist ratsam, die offiziellen Mitteilungen der Sozialversicherungsträger im Herbst 2026 zu beachten, um die exakte Höhe für 2027 zu erfahren.

    Wann wird das Service-Entgelt fällig?

    Das e-card Service-Entgelt ist für ein Kalenderjahr jeweils am 15. November des vorangegangenen Jahres fällig. Das bedeutet konkret:

    • Für das Jahr 2026 war das Service-Entgelt am 15. November 2025 zu entrichten.
    • Für das kommende Jahr 2027 wird die Gebühr am 15. November 2026 fällig.

    Dieser Stichtag ist entscheidend für die Feststellung, wer zahlungspflichtig ist. Wer zu diesem Zeitpunkt in einem pflichtversicherten Dienstverhältnis steht, ist grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet, sofern keine der genannten Ausnahmen zutrifft. Die Einhebung erfolgt automatisch durch den Dienstgeber oder die auszahlende Stelle, sodass Versicherte in der Regel nichts weiter unternehmen müssen.

    📌 Gut zu wissen: Die e-card ist nicht nur ein Nachweis Ihrer Krankenversicherung, sondern auch ein wichtiges Instrument für viele digitale Anwendungen im Gesundheitswesen, wie etwa das Elektronische Rezept (e-Rezept) oder den Elektronischen Impfpass (e-Impfpass). Die Funktionsfähigkeit der e-card ist somit zentral für Ihre Gesundheitsversorgung in Österreich. Bei Fragen zu Ihrer Versicherung oder den genauen Leistungsansprüchen hilft Ihnen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) gerne weiter.

    Gibt es eine Rückerstattung der e-card-Gebühr?

    Eine generelle Rückerstattung der e-card-Gebühr ist nicht vorgesehen, da es sich um ein jährliches Service-Entgelt für die bereitgestellten Leistungen handelt. Sollte es jedoch zu einer doppelten Abbuchung kommen oder die Gebühr irrtümlich von einer Person entrichtet worden sein, die eigentlich befreit ist, können Sie eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Rückerstattung beantragen. In solchen Fällen ist es wichtig, sich direkt an die zuständige Sozialversicherungsanstalt zu wenden und die Sachlage zu klären. Bewahren Sie alle relevanten Unterlagen, wie Lohnzettel oder Belege, sorgfältig auf.

    💡 Praxis-Tipp: Überprüfen Sie Ihren Lohnzettel oder Ihre Leistungsabrechnung genau. Das abgezogene Service-Entgelt für die e-card wird dort in der Regel separat ausgewiesen. So behalten Sie den Überblick über die Finanzen und stellen sicher, dass alle Abzüge korrekt sind. Bei Unklarheiten zögern Sie nicht, Ihren Dienstgeber oder die zuständige Sozialversicherungsanstalt zu kontaktieren.

    Häufig gestellte Fragen

    Wie hoch sind die e-card Kosten in Österreich?

    Die e-card Kosten in Österreich setzen sich aus einem jährlichen Service-Entgelt zusammen. Für das Jahr 2026 beträgt dieses Entgelt 25,00 Euro. Dieser Betrag wird jährlich valorisiert, um Wertanpassungen vorzunehmen. Die genaue Höhe für das Folgejahr wird jeweils im Herbst des Vorjahres bekannt gegeben. Es ist wichtig zu beachten, dass dies eine Gebühr für die Nutzung des Systems ist und nicht für die physische Karte selbst.

    Ist die Ausstellung der e-card kostenlos?

    Ja, die Ausstellung der physischen e-card ist für Versicherte kostenlos. Es fallen keine direkten Kosten für die Produktion und den Versand der Karte an. Die Kosten, über die in diesem Ratgeber gesprochen wird, beziehen sich ausschließlich auf das jährliche Service-Entgelt, das für den Betrieb und die Infrastruktur des e-card Systems erhoben wird und nicht direkt mit der physischen Karte zusammenhängt.

    Wer ist verpflichtet, die e-card-Gebühr zu entrichten?

    Zur Entrichtung der e-card-Gebühr sind in der Regel alle Personen verpflichtet, die am 15. November des Vorjahres in einem krankenversicherungspflichtigen Dienstverhältnis stehen. Auch Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe fallen unter diese Regelung. Die Gebühr wird meist direkt vom Dienstgeber oder der auszahlenden Stelle einbehalten. Ausnahmen gelten unter anderem für Pensionisten, Kinder und bestimmte mitversicherte Angehörige.

    Wie hoch ist die e-card-Gebühr für das Jahr 2026?

    Für das Jahr 2026 beträgt die e-card-Gebühr, das sogenannte Service-Entgelt, exakt 25,00 Euro. Dieser Betrag wurde am 15. November 2025 fällig. Die Gebühr ist ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung des österreichischen Gesundheitssystems und trägt zur Aufrechterhaltung der digitalen Infrastruktur bei, die den Zugang zu medizinischen Leistungen ermöglicht.

    Gibt es eine e-card-Gebühr für Pensionisten?

    Nein, Pensionisten sind von der Zahlung des jährlichen e-card Service-Entgelts befreit. Diese Befreiung ist eine wichtige Entlastung für Menschen im Ruhestand. Sie müssen sich keine Sorgen um die jährlichen e-card Kosten machen und können die Vorteile des österreichischen Gesundheitssystems weiterhin uneingeschränkt nutzen. Informationen zum Bauern Pension Zuschuss finden Sie ebenfalls auf unserer Seite.

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    Fazit

    Die e-card Kosten in Österreich sind ein fester Bestandteil des Gesundheitssystems und dienen der Finanzierung der digitalen Infrastruktur. Für das Jahr 2026 beträgt das Service-Entgelt 25,00 Euro und wird in der Regel automatisch vom Dienstgeber oder einer anderen beitragsauszahlenden Stelle eingehoben. Wichtige Ausnahmen für Pensionisten, Kinder und bestimmte mitversicherte Angehörige entlasten diese Gruppen. Es ist ratsam, sich stets über die aktuellen Fälligkeitstermine und Beträge zu informieren, um Missverständnisse zu vermeiden. Das System der e-card ist ein zentraler Pfeiler der modernen Gesundheitsversorgung in Österreich und ermöglicht einen effizienten Zugang zu medizinischen Leistungen. Weitere nützliche Informationen zum Leben in Österreich finden Sie ebenfalls auf unserer Plattform.

    Quellen & weiterführende Informationen: Google Unternehmensprofil

  • Wirte-Protest in Klagenfurt: Stadt überdenkt

    Wirte-Protest in Klagenfurt: Stadt überdenkt

    Die Stadt Klagenfurt steht nach massivem Wirte-Protest vor einer Kehrtwende bei der geplanten Gebühr für Gastgärten auf öffentlichem Grund. Ursprünglich wollte die Stadt eine Kaution von den Gastronomen einheben, was jedoch auf breiten Widerstand stieß. Nun soll die Regelung überdacht und individualisiert werden.

    Symbolbild zum Thema Gebühr
    Symbolbild: Gebühr (Bild: Pexels)

    Hintergrund: Warum die Gastgarten-Gebühr in Klagenfurt für Aufruhr sorgte

    Die Einführung der Kaution für Gastgärten auf öffentlichem Grund durch die Stadt Klagenfurt sorgte für erheblichen Unmut unter den betroffenen Gastronomen. Die Stadt argumentierte, dass die Maßnahme notwendig sei, um Kosten zu decken, die durch illegal zurückgelassene Aufbauten nach Betriebsauflösungen entstehen. Daniel Sebö, Leiter der Abteilung Straßenbau und Verkehr, erklärte, dass die Stadt auf den Kosten sitzen bleibe, was das Budget belaste. Klagenfurt wollte mit der Gebühr sicherstellen, dass Steuerzahler nicht für die Entsorgung illegaler Bauten aufkommen müssen.

    Aktuelle Entwicklung: Klagenfurt lenkt nach Wirte-Protesten ein

    Nachdem die Wirtschaftskammer Kärnten von massiven Rückmeldungen der Unternehmer berichtete, lenkte die Stadt Klagenfurt nun ein. Bei einem runden Tisch im Rathaus, an dem Vertreter der Stadtverwaltung, der Wirtschaftskammer Kärnten und Gastronomen teilnahmen, wurde eine Überprüfung der Verordnung vereinbart. Stadträtin Sandra Wassermann (FPÖ) und ihr Abteilungsleiter suchten das Gespräch mit den Vertretern der Wirtschaftskammer-Fachgruppe Gastronomie. (Lesen Sie auch: Hohe Nachzahlung erwartet: Was Mieter in Österreich…)

    Wie der ORF Kärnten berichtet, soll es noch vor dem Sommer eine Lösung geben. Stefan Sternadt, Sprecher der Wirtschaftskammer, betonte, dass die getroffene Vereinbarung in der aktuellen Form nicht zielführend sei und aufgehoben werden müsse. Stattdessen sollen Individualvereinbarungen die Lösung sein.

    Die Stadt plant nun, die Kaution nur noch bei baulichen Maßnahmen zu erheben, nicht jedoch für die Aufstellung von Tischen und Stühlen. Dieser Schritt soll den Wirten entgegenkommen und gleichzeitig sicherstellen, dass die Stadt nicht auf den Kosten für die Entsorgung von Bauten sitzen bleibt.

    Reaktionen und Stimmen zur geplanten Gebührenänderung

    Die Reaktion der Gastronomen auf die ursprüngliche Ankündigung der Kaution war heftig. Viele kritisierten den Zeitpunkt der Einführung in wirtschaftlich schwierigen Zeiten und bemängelten die mangelnde Abstimmung im Vorfeld. Stefan Sternad von der Wirtschaftskammer Kärnten forderte eine rasche Umsetzung individueller Vereinbarungen für fest verbaute Gastgärten. (Lesen Sie auch: Feuerwerk Hafengeburtstag 2026: zum 2026: Spektakel)

    Die Kleine Zeitung berichtete von einem großen Aufschrei unter den Gastronomen. Die nun angestrebte Einigung wird von vielen als positiver Schritt gewertet, auch wenn noch Details zu klären sind. Die Wirtschaftskammer Kärnten begrüßte die Gesprächsbereitschaft der Stadt und hofft auf eine rasche und unbürokratische Lösung.

    Was bedeutet die Gebührenänderung für Klagenfurt?

    Die geplante Änderung der Gebühr für Gastgärten in Klagenfurt zeigt, wie wichtig der Dialog zwischen Stadtverwaltung und Wirtschaftstreibenden ist. Die Stadt hat erkannt, dass eine pauschale Lösung nicht immer zielführend ist und individuelle Bedürfnisse berücksichtigt werden müssen. Die Anpassung der Verordnung könnte dazu beitragen, das Verhältnis zwischen Stadt und Gastronomen zu verbessern und gleichzeitig sicherzustellen, dass die Interessen beider Seiten gewahrt werden.

    Für die Gastronomen bedeutet die Änderung eine deutliche Entlastung, da sie nun nicht mehr pauschal für alle Gastgärten eine Kaution hinterlegen müssen. Dies könnte insbesondere kleineren Betrieben helfen, die ohnehin mit wirtschaftlichen Herausforderungen zu kämpfen haben. (Lesen Sie auch: Servus TV: ServusTV: Motorsport-Talk mit Kinigadner)

    Ausblick: Wie geht es weiter mit den Gastgärten in Klagenfurt?

    Die Stadt Klagenfurt plant, die rechtliche Prüfung des Gemeinderatsbeschlusses voranzutreiben und die Verordnung entsprechend anzupassen, um individuelle Lösungen zu ermöglichen.Die Wirtschaftskammer Kärnten hat ihre Unterstützung zugesagt und will gemeinsam mit der Stadt an einer praktikablen Lösung arbeiten.

    Detailansicht: Gebühr
    Symbolbild: Gebühr (Bild: Pexels)

    Die Gastronomen hoffen, dass die neuen Regelungen noch vor dem Sommer in Kraft treten, damit sie die Gastgartensaison ohne zusätzliche finanzielle Belastungen planen können. Die Stadt Klagenfurt steht vor der Herausforderung, eine Balance zwischen den Interessen der Gastronomen und den eigenen finanziellen Interessen zu finden.

    Details zur geplanten Gebührenstruktur

    Die ursprüngliche Idee der Stadt Klagenfurt sah vor, eine Kaution für Gastgärten auf öffentlichem Grund zu erheben, um sicherzustellen, dass die Kosten für die Entsorgung illegal zurückgelassener Aufbauten gedeckt sind. Laut einem Rechenbeispiel der Stadt würde die Kaution bei einer jährlichen Gebühr von 2.500 Euro in Summe 4.450 Euro ausmachen. Die Gastronomen kritisierten diese Summe als zu hoch und unnötig. (Lesen Sie auch: 1860 München – Ingolstadt: gegen: Derby-Abschied)

    Nach den Protesten plant die Stadt nun, die Kaution nur noch bei baulichen Maßnahmen zu erheben. Dies bedeutet, dass Gastronomen, die lediglich Tische und Stühle aufstellen, keine Kaution mehr hinterlegen müssen. Für aufwendigere Konstruktionen, wie beispielsweise fest installierte Überdachungen oder Podeste, könnte jedoch weiterhin eine Kaution fällig werden. Die genauen Details und Kriterien sollen in den individuellen Vereinbarungen festgelegt werden.

    Übersicht der geplanten Änderungen

    Aspekt Ursprüngliche Regelung Geplante Änderung
    Kaution Pauschale Kaution für alle Gastgärten Kaution nur bei baulichen Maßnahmen
    Betroffene Alle Gastronomen mit Gastgärten auf öffentlichem Grund Nur Gastronomen mit baulichen Maßnahmen
    Ziel Deckung der Entsorgungskosten Deckung der Entsorgungskosten bei baulichen Maßnahmen
    Umsetzung Pauschale Verordnung Individuelle Vereinbarungen
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    Symbolbild: Gebühr (Bild: Pexels)