Die Gemeinde Bergdietikon im Kanton Aargau ist um 1,582 Millionen Franken reicher. Ein 91-jähriger Einwohner verstarb ohne Testament und ohne Erben. Da keine direkten Nachkommen oder andere nahestehende Angehörige vorhanden waren, fiel die Erbschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an das Gemeinwesen, also an den Kanton und die Gemeinde. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Frage, was passiert, wenn Menschen ohne letztwillige Verfügung und ohne Erben versterben.

Erbschaft ohne Erben: Ein Überblick
In der Schweiz regelt das Zivilgesetzbuch die gesetzliche Erbfolge. Wenn eine Person stirbt, ohne ein Testament oder einen Erbvertrag zu hinterlassen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht vor, dass zuerst die direkten Nachkommen (Kinder, Enkel) erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, erben die Eltern des Verstorbenen und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen). Gibt es auch keine Erben der elterlichen Linie, erben die Grosseltern und deren Nachkommen.
Wenn jedoch überhaupt keine Erben der genannten Linien vorhanden sind, kommt der Staat ins Spiel. Gemäss Artikel 466 des Zivilgesetzbuches geht die Erbschaft an den Kanton, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Einige Kantone teilen diese Erbschaft dann noch mit der jeweiligen Gemeinde, wie es im aktuellen Fall in Bergdietikon der Fall ist. Die Details sind kantonal unterschiedlich geregelt. (Lesen Sie auch: Neue Schufa Score: Neuer: Was sich für…)
Aktuelle Entwicklung: Millionen für Aargauer Gemeinden
Der Fall in Bergdietikon ist kein Einzelfall. Wie die Aargauer Zeitung berichtet, fielen dem Kanton Aargau im vergangenen Jahr neun Erbschaften zu, weil es keine Erben gab. Die Beträge variierten dabei stark und reichten von 518 Franken bis zu eben jenen 1,582 Millionen Franken im Fall von Bergdietikon. Insgesamt konnte der Kanton Aargau und die dazugehörigen Gemeinden 1,6 Millionen Franken an Erbschaften ohne Erben einnehmen.
Im Fall von Bergdietikon lebte der 91-jährige Verstorbene seit 25 Jahren in der Gemeinde, war aber nicht besonders bekannt oder verwurzelt, wie Gemeindeschreiberin Jenny Jaun gegenüber der 20 Minuten erklärte. Nach einem Erbenruf im Amtsblatt meldete sich niemand, sodass die Gemeinde den Fall abwickelte. Der Kanton erhält zwei Drittel des Betrages, die Gemeinde ein Drittel.
Reaktionen und Einordnung
Die Gemeindeschreiberin Jenny Jaun bedauert, dass der Verstorbene seinen Nachlass nicht geregelt hat. Sie merkt kritisch an, dass die Gemeinde den gesamten Aufwand für die Abwicklung hat, aber nur zu einem Drittel am Nachlass beteiligt wird. Trotzdem trägt diese ausserordentliche Einnahme zu einem positiven Finanzergebnis der Gemeinde Bergdietikon für das Jahr 2025 bei. (Lesen Sie auch: Leonardo Dicaprio Oscars 2026: Oscar-Gewinn 2026?)
Solche Fälle zeigen, wie wichtig die Auseinandersetzung mit dem Thema Nachlassplanung ist. Ein Testament oder ein Erbvertrag können sicherstellen, dass das Vermögen nach den eigenen Wünschen verteilt wird und nicht an den Staat fällt. Es gibt zahlreiche Ratgeber und Informationen, die bei der Nachlassplanung helfen.
Erbschaft ohne Erben: Was bedeutet das für die Gemeinde?
Für die Gemeinde Bergdietikon bedeutet die unverhoffte Millionensumme eine willkommene Finanzspritze. Das Geld kann für wichtige Projekte und Investitionen verwendet werden, die sonst möglicherweise nicht realisierbar wären. Es zeigt aber auch, dass es immer wieder Menschen gibt, die ohne Angehörige sterben und deren Vermögen dann dem Staat zufällt.
Es ist wichtig zu betonen, dass der Staat mit solchen Erbschaften verantwortungsvoll umgeht und das Geld im Sinne der Allgemeinheit einsetzt. In vielen Fällen werden damit soziale Projekte, kulturelle Einrichtungen oder andere gemeinnützige Zwecke unterstützt. (Lesen Sie auch: Christopher Seiler Musiker: Ermittlungen gegen: äußert sich)

Ausblick
Die aktuellen Fälle im Kanton Aargau machen deutlich, dass das Thema Erbschaft ohne Erben relevant ist und immer wieder vorkommt. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der eigenen Nachlassplanung auseinanderzusetzen, um sicherzustellen, dass das Vermögen nach den eigenen Wünschen verteilt wird. Wenn keine Angehörigen vorhanden sind, kann man auch gemeinnützige Organisationen oder Stiftungen als Erben einsetzen und so einen Beitrag für die Gesellschaft leisten.
| Gemeinde | Betrag (CHF) |
|---|---|
| Bergdietikon | 1’582’000 |
| Andere Gemeinden | ca. 20’000 (geschätzt) |
| Total | ca. 1’602’000 |
Häufig gestellte Fragen zu erbschaft
Was passiert mit einer Erbschaft, wenn keine Erben vorhanden sind?
Wenn eine Person ohne Testament stirbt und keine Erben (Nachkommen, Eltern, Geschwister, Grosseltern) vorhanden sind, geht die Erbschaft an den Kanton über, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte. Einige Kantone teilen die Erbschaft mit der Wohngemeinde des Verstorbenen.
Wie kann ich sicherstellen, dass mein Vermögen nach meinen Wünschen verteilt wird?
Um sicherzustellen, dass Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen verteilt wird, sollten Sie ein Testament oder einen Erbvertrag erstellen. Darin können Sie festlegen, wer Ihre Erben sein sollen und wie Ihr Vermögen aufgeteilt werden soll. (Lesen Sie auch: Christopher Seiler Musiker: Ermittlungen)
Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Ein Testament ist eine einseitige Verfügung, die Sie jederzeit widerrufen oder ändern können. Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung mit Ihren Erben, die nur mit Zustimmung aller Beteiligten geändert werden kann. Ein Erbvertrag bietet mehr Sicherheit, ist aber auch weniger flexibel.
Kann ich auch eine gemeinnützige Organisation als Erben einsetzen?
Ja, Sie können auch eine gemeinnützige Organisation oder eine Stiftung als Erben einsetzen. Dies ist eine gute Möglichkeit, einen Beitrag für die Gesellschaft zu leisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verwendet wird.
Was passiert, wenn ich Schulden habe und sterbe?
Wenn Sie Schulden haben und sterben, gehen diese Schulden auf Ihre Erben über. Ihre Erben können die Erbschaft jedoch ausschlagen, um nicht für Ihre Schulden haften zu müssen. Es ist ratsam, sich in diesem Fall rechtlich beraten zu lassen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.

