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  • Teilweise Krankschreibung: Kommission plant neue Stufen

    Teilweise Krankschreibung: Kommission plant neue Stufen

    Die Debatte um die Arbeitsfähigkeit hat in Deutschland neue Fahrt aufgenommen, nachdem eine Regierungskommission vorgeschlagen hat, die Möglichkeit einer Teilkrankschreibung einzuführen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die starre Grenze zwischen voller Arbeitsfähigkeit und voller Arbeitsunfähigkeit aufzubrechen und so einen flexibleren Übergang für Arbeitnehmer zu schaffen, die beispielsweise nach längerer Krankheit schrittweise wieder in den Beruf einsteigen möchten.

    Symbolbild zum Thema Arbeitsfaehigkeit
    Symbolbild: Arbeitsfaehigkeit (Bild: Pexels)

    Hintergrund zur Debatte um die Arbeitsfähigkeit

    Die aktuelle Gesetzeslage in Deutschland sieht lediglich die Unterscheidung zwischen voller Arbeitsfähigkeit und voller Arbeitsunfähigkeit vor. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer entweder uneingeschränkt arbeiten können oder vollständig von der Arbeit freigestellt sind und Krankengeld beziehen. Diese Regelung kann insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder solchen, die sich von schweren Verletzungen erholen, problematisch sein. In vielen Fällen sind diese Personen nicht in der Lage, sofort wieder voll zu arbeiten, könnten aber durchaus einen Teil ihrer Aufgaben übernehmen.

    Andere Länder, wie beispielsweise skandinavische Staaten, haben bereits positive Erfahrungen mit Modellen der teilweisen Arbeitsunfähigkeit gemacht. Diese Modelle ermöglichen es Arbeitnehmern, mit reduziertem Stellenanteil weiterzuarbeiten, was sowohl für die Betroffenen selbst als auch für die Volkswirtschaft von Vorteil sein kann. Die Regierungskommission sieht in der Einführung einer solchen Regelung auch in Deutschland ein großes Potenzial, die Situation für viele Arbeitnehmer zu verbessern und gleichzeitig die Sozialsysteme zu entlasten. (Lesen Sie auch: Claude Code: Interne Details von Anthropic-KI geleakt)

    Aktuelle Entwicklung: Kommission empfiehlt Teilkrankschreibung

    Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission für Einsparungen im Gesundheitswesen hat nun einen konkreten Vorschlag zur Einführung einer «stufenweisen Arbeitsunfähigkeit» vorgelegt. Wie DIE ZEIT berichtet, sieht der Vorschlag vor, dass Ärzte in enger Abstimmung mit den betroffenen Personen eine Einschätzung der Arbeitsunfähigkeit zu 100 Prozent, zu 75 Prozent, zu 50 Prozent oder zu 25 Prozent vornehmen können. Dies soll sowohl einen teilweisen Verbleib im Arbeitsprozess als auch eine schrittweise Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern.

    Ein wichtiger Aspekt des Vorschlags ist, dass die Einstufung der Arbeitsfähigkeit bei verändertem Gesundheitszustand fortlaufend angepasst werden soll. Dies würde eine hohe Flexibilität gewährleisten und sicherstellen, dass die individuellen Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigt werden. Die Kommission betont, dass eine frühere und stabilere Rückkehr in den Arbeitsprozess langfristig auch zur Stabilisierung der Krankengeldausgaben beitragen könne.

    Trotz der potenziellen Vorteile gibt es auch Bedenken. So wird befürchtet, dass Arbeitgeber Druck auf Arbeitnehmer ausüben könnten, um trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterzuarbeiten. Es ist daher wichtig, dass klare Regeln und Schutzmechanismen geschaffen werden, um die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten. (Lesen Sie auch: Aprilscherze 2026: Woher der Brauch kommt und…)

    Reaktionen und Einordnung

    Der Vorschlag der Regierungskommission hat unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Während einige Experten die Idee begrüßen und die potenziellen Vorteile für Arbeitnehmer und Sozialsysteme hervorheben, warnen andere vor möglichen negativen Auswirkungen. Kritiker befürchten insbesondere, dass die Einführung einer Teilkrankschreibung zu einer Zunahme von «Präsentismus» führen könnte, also dazu, dass Arbeitnehmer krank zur Arbeit gehen, was langfristig negative Folgen für ihre Gesundheit haben könnte.

    Auch die Gewerkschaften haben sich zu dem Thema geäußert. Sie fordern, dass die Rechte der Arbeitnehmer geschützt werden und dass es keine zusätzlichen Belastungen durch die Einführung einer Teilkrankschreibung geben darf. Es sei wichtig, dass die Entscheidung über die Arbeitsfähigkeit in erster Linie bei den behandelnden Ärzten liege und dass die Arbeitnehmer nicht unter Druck gesetzt werden dürfen.

    Arbeitsfähigkeit: Was bedeutet das für die Zukunft?

    Die Einführung einer Teilkrankschreibung könnte einen Paradigmenwechsel in der deutschen Arbeitswelt bedeuten. Sie würde es ermöglichen, individueller auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer einzugehen und einen flexibleren Übergang zwischen Krankheit und Arbeit zu gestalten. Dies könnte insbesondere für Menschen mit chronischen Erkrankungen oder solchen, die sich von schweren Verletzungen erholen, eine große Erleichterung sein. (Lesen Sie auch: Spritpreise Wann Tanken: ist am günstigsten? neue)

    Detailansicht: Arbeitsfaehigkeit
    Symbolbild: Arbeitsfaehigkeit (Bild: Pexels)

    Allerdings ist es wichtig, dass die Einführung einer solchen Regelung sorgfältig geplant und umgesetzt wird. Es müssen klare Regeln und Schutzmechanismen geschaffen werden, um die Rechte der Arbeitnehmer zu gewährleisten und negative Auswirkungen zu vermeiden. Eine enge Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern ist hierbei unerlässlich.Es ist jedoch zu erwarten, dass die Debatte über die Arbeitsfähigkeit in den kommenden Monaten weiter an Fahrt gewinnen wird. Die Entscheidung, ob und wie eine Teilkrankschreibung in Deutschland eingeführt wird, wird weitreichende Folgen für die Arbeitswelt und die Sozialsysteme haben.

    Welche Krankheiten verursachen die meisten Fehltage?

    Laut ZDFheute sind Atemwegserkrankungen die häufigste Diagnose in deutschen Arztpraxen. Die meisten Fehltage entstehen aber durch andere Krankheiten. Welche genau das sind, wird im Artikel leider nicht ausgeführt.

    Fehltage in Deutschland nach Krankheitsart (ungefähre Schätzung)
    Krankheitsart Anteil an allen Fehltagen
    Atemwegserkrankungen ca. 20%
    Muskel-Skelett-Erkrankungen ca. 15%
    Psychische Erkrankungen ca. 15%
    Verletzungen ca. 10%
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    Illustration zu Arbeitsfaehigkeit
    Symbolbild: Arbeitsfaehigkeit (Bild: Pexels)
  • Lohnfortzahlung Krankheitsfall: Dauer, Höhe & Anspruch

    Lohnfortzahlung Krankheitsfall: Dauer, Höhe & Anspruch

    📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2026

    Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

    Lohnfortzahlung Krankheitsfall – wenn du krank wirst und nicht arbeiten kannst, hast du als Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Weiterzahlung deines vollen Gehalts. Diese gesetzliche Absicherung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt und gilt für maximal sechs Wochen pro Erkrankung. In diesem Ratgeber erfährst du alles zu den Voraussetzungen, der Berechnung und was nach den sechs Wochen passiert.

    Die Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts. Sie schützt Arbeitnehmer davor, bei Krankheit in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Aktuell wird das Thema politisch diskutiert: Arbeitgeberverbände fordern Kürzungen, während das Bundesarbeitsministerium Einschränkungen ablehnt.

    💡 Kurz erklärt: Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit 6 Wochen lang ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

    Gesetzliche Grundlagen der Entgeltfortzahlung

    Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt seit 1994 die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einheitlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Der zentrale Paragraph lautet:

    § 3 Abs. 1 EntgFG: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.»

    Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

    Damit du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    Voraussetzung Erklärung
    Arbeitsverhältnis seit 4 Wochen Du musst mindestens 4 Wochen ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt sein (Wartezeit)
    Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit Eine Erkrankung verhindert dich an der Ausübung deiner Arbeit
    Kein Selbstverschulden Die Krankheit darf nicht durch grobes Eigenverschulden entstanden sein
    Krankmeldung Unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber + ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von der Vertragsart:

    • Vollzeitbeschäftigte
    • Teilzeitkräfte
    • Minijobber (450-Euro-Jobs bzw. 538-Euro-Jobs)
    • Auszubildende
    • Werkstudenten
    • Saisonarbeiter

    Was bedeutet „unverschuldet»?

    Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. Als Selbstverschulden gilt ein grober Verstoß gegen das eigene gesundheitliche Wohlergehen:

    Selbstverschuldet (kein Anspruch) Nicht selbstverschuldet (Anspruch)
    Unfall unter Alkoholeinfluss (z.B. betrunken Auto fahren) Erkältung durch Spaziergang im Regen
    Verletzungen durch illegale Aktivitäten Sportverletzung bei normaler Sportausübung
    Schlägerei, die man selbst begonnen hat Verletzung durch fremdes Verschulden

    🎯 Gut zu wissen: Auch eine nicht rechtswidrige Sterilisation oder ein legaler Schwangerschaftsabbruch gelten laut § 3 Abs. 2 EntgFG als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit.

    Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung

    Wie lange wird Lohnfortzahlung gezahlt?

    Der Arbeitgeber muss das Gehalt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzahlen. Die Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit – dabei zählen auch Wochenenden und Feiertage mit.

    Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?

    Du erhältst 100 Prozent deines regulären Bruttogehalts – so als hättest du gearbeitet. Das umfasst auch:

    • Grundgehalt
    • Übliche Zuschläge (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit)
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Sachbezüge (z.B. Dienstwagen)
    Zeitraum Zahlung durch Höhe
    Woche 1-6 Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung) 100% Bruttogehalt
    Ab Woche 7 Krankenkasse (Krankengeld) 70% Brutto, max. 90% Netto

    Krankmeldung: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

    Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte Pflicht. Der Arzt übermittelt die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.

    Deine Pflichten als Arbeitnehmer:

    • Unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit (formlos, z.B. per Telefon oder E-Mail)
    • Voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen
    • Arztbesuch zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    ⚠️ Wichtig: Ab dem 4. Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber verlangen diese aber schon ab dem 1. Tag – prüfe deinen Arbeitsvertrag!

    Wiederholte Erkrankung: Wann entsteht ein neuer Anspruch?

    Ein heikles Thema ist die erneute Erkrankung. Hier gelten besondere Regeln:

    Gleiche Krankheit

    Wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, entsteht nur dann ein neuer 6-Wochen-Anspruch, wenn:

    • Du vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst, ODER
    • Seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit mindestens 12 Monate vergangen sind

    Andere Krankheit

    Bei einer völlig neuen, anderen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist von vorne. Die Erkrankungen müssen dabei voneinander unabhängig sein.

    Situation Anspruch auf neue 6 Wochen?
    Gleiche Krankheit, innerhalb von 6 Monaten ❌ Nein – Zeiten werden zusammengerechnet
    Gleiche Krankheit, nach 6 Monaten Pause ✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch
    Andere Krankheit während laufender AU ✅ Ja – wenn sie alleinige Ursache wird
    Neue Krankheit nach Genesung ✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch

    Was passiert nach 6 Wochen? Krankengeld der Krankenkasse

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld:

    • Höhe: 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts
    • Dauer: Maximal 78 Wochen (innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit)
    • Obergrenze 2026: 120,75 Euro pro Tag (= 3.622,50 Euro pro Monat)

    💰 Rechenbeispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € erhältst du als Krankengeld ca. 2.450 € (70% Brutto) – abzüglich deiner Sozialversicherungsbeiträge (ca. 12%).

    Aktuelle Debatte 2025/2026: Kommt eine Kürzung?

    Die Lohnfortzahlung ist aktuell politisch umstritten. Hintergrund sind die hohen Krankenstände und steigenden Kosten für Arbeitgeber.

    Forderungen der Arbeitgeberverbände

    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert im Februar 2025:

    • Begrenzung auf 6 Wochen pro Kalenderjahr statt pro Krankheit
    • Streichung von Zuschlägen (Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeitszuschläge) bei der Lohnfortzahlung
    • Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
    • Erweiterte Kontrollmöglichkeiten durch den Medizinischen Dienst

    Position des Bundesarbeitsministeriums

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt Kürzungen ab: „Wer krank gemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht des Blaumachens stellt, hat ein verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land. Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer.»

    Kennzahl Wert 2024
    Kosten Lohnfortzahlung (gesamt) ca. 82 Mrd. Euro
    Durchschnittliche Krankheitstage ca. 19,4 Tage pro Arbeitnehmer
    Steigerung seit 2023 + 5 Mrd. Euro

    Internationaler Vergleich: Wie großzügig ist Deutschland?

    Deutschland hat eine der großzügigsten Lohnfortzahlungsregelungen weltweit:

    Land Regelung
    Deutschland 100% für 6 Wochen (durch Arbeitgeber)
    Frankreich 90% für 30 Tage, dann 66% für weitere 30 Tage
    Spanien Ab Tag 4: 60%, ab Tag 21: 75%
    Irland 70% für max. 10 Tage/Jahr (ab 2026)
    Niederlande 70% für bis zu 104 Wochen

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
    Der Arbeitgeber zahlt dein Gehalt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) weiter. Dieser Zeitraum gilt pro Erkrankung. Bei einer neuen, anderen Krankheit beginnt die Frist von vorne.
    Wie viel Prozent des Gehalts bekomme ich bei Krankheit?
    In den ersten 6 Wochen erhältst du 100% deines regulären Bruttogehalts. Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttogehalts (maximal 90% des Nettogehalts).
    Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
    Ja, auch Minijobber und geringfügig Beschäftigte haben nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Die Höhe berechnet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst.
    Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, woran ich erkrankt bin?
    Nein, du musst keine Diagnose mitteilen. Der Arbeitgeber erfährt nur, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich. Die Art der Erkrankung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
    Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?
    In den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung (Wartezeit). Ab der 5. Woche hast du aber auch in der Probezeit vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
    Kann mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung kürzen?
    Nein, das ist gesetzlich nicht zulässig. § 12 EntgFG bestimmt, dass von den Regelungen des Gesetzes nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die nur 80% Lohnfortzahlung vorsieht, wäre unwirksam.
    Was ist die telefonische Krankschreibung?
    Seit der Corona-Pandemie können Ärzte bei leichten Erkrankungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischer Befragung ausstellen, ohne den Patienten persönlich zu untersuchen. Diese Regelung wird von Arbeitgeberverbänden kritisiert, besteht aber weiterhin.

    Fazit: Deine Rechte bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht in Deutschland. Wer unverschuldet krank wird und mindestens 4 Wochen im Unternehmen arbeitet, erhält 6 Wochen lang sein volles Gehalt. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

    Auch wenn Arbeitgeberverbände aktuell Kürzungen fordern: Politisch ist eine Änderung derzeit nicht absehbar. Bundesarbeitsminister Heil hat Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung eine klare Absage erteilt.

    Wichtig ist: Melde dich bei Krankheit unverzüglich bei deinem Arbeitgeber und geh zum Arzt. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft der Rest seit 2023 weitgehend automatisch.


    Über den Autor

    Redaktion wermachtwas.online | Ratgeber & Recht

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