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  • Lohnfortzahlung Krankheit: Wann zahlt der Chef bei ?

    Lohnfortzahlung Krankheit: Wann zahlt der Chef bei ?

    Lohnfortzahlung Krankheit: Wenn Sie krank sind, darf Ihr Arbeitgeber grundsätzlich nicht einfach Ihren Lohn einbehalten. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schützt Arbeitnehmer in Deutschland. Allerdings gibt es Ausnahmen und Pflichten, die sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer beachten müssen. Was genau gilt, wenn Ihr Chef an Ihrer Arbeitsunfähigkeit zweifelt, erfahren Sie hier.

    Symbolbild zum Thema Lohnfortzahlung Krankheit
    Symbolbild: Lohnfortzahlung Krankheit (Bild: Picsum)

    Auto-Fakten

    • Arbeitnehmer haben Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
    • Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) muss in der Regel ab dem vierten Krankheitstag vorgelegt werden.
    • Arbeitgeber können bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst (MD) veranlassen.
    • Bei längerer Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
    VERKEHRSRECHT: Lohnfortzahlung bei Krankheit, bis zu 6 Wochen, AU ab dem 4. Tag (kann verkürzt werden), Krankengeld nach 6 Wochen

    Lohnfortzahlung Krankheit: Ihre Rechte und Pflichten im Überblick

    Der Fall des Tesla-Werks in Grünheide, wo es laut IG Metall zu Problemen bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gekommen sein soll, zeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen. Wie Stern berichtet, zweifelte Tesla Krankmeldungen an und stellte daraufhin die Lohnfortzahlung ein.

    Was bedeutet das für Autofahrer?

    Auch als Autofahrer sind Sie Arbeitnehmer und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ob Sie nun als Mechaniker in einer Werkstatt arbeiten, als Fahrer im öffentlichen Personennahverkehr oder im Büro eines Automobilherstellers sitzen, das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für Sie. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen, um im Streitfall richtig reagieren zu können.

    💡 Praxis-Tipp

    Führen Sie ein genaues Protokoll Ihrer Krankmeldungen und Arztbesuche. Dies kann im Streitfall hilfreich sein, um Ihre Ansprüche zu belegen.

    Die gesetzliche Grundlage: Das Entgeltfortzahlungsgesetz

    Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt in Deutschland die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Es verpflichtet Arbeitgeber, ihren Angestellten im Falle einer Erkrankung bis zu sechs Wochen den Lohn weiterzuzahlen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Krankheit durch die Arbeit verursacht wurde oder nicht. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht, sobald das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. (Lesen Sie auch: Telefonische Krankschreibung: Darf Chef Sie Anzweifeln?)

    Welche Pflichten haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall?

    Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall bestimmte Pflichten gegenüber ihrem Arbeitgeber. Zunächst müssen sie die Erkrankung unverzüglich dem Arbeitgeber melden. Dies sollte idealerweise telefonisch oder per E-Mail geschehen. Zudem ist in der Regel ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vom Arzt vorzulegen. Viele Arbeitgeber verlangen die AU jedoch bereits ab dem ersten Krankheitstag. Informieren Sie sich daher über die internen Regelungen Ihres Unternehmens. Die AU muss dem Arbeitgeber unverzüglich vorgelegt werden.

    Was tun, wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert?

    Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, sollten Sie zunächst das Gespräch mit ihm suchen. Oftmals lassen sich Missverständnisse oder Unklarheiten so ausräumen. Bleibt der Arbeitgeber jedoch bei seiner Weigerung, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung unterstützen. Möglicherweise ist es notwendig, Klage vor dem Arbeitsgericht zu erheben. Es ist ratsam, alle relevanten Dokumente, wie Krankmeldungen und Arbeitsverträge, bereitzuhalten.

    Wann darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

    Es gibt bestimmte Situationen, in denen der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern darf. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Arbeitnehmer die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Auch wenn der Arbeitnehmer seine Mitwirkungspflichten verletzt, indem er beispielsweise keine AU vorlegt, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Ein weiterer Grund kann sein, wenn der Arbeitnehmer während der Krankheit einer Tätigkeit nachgeht, die seine Genesung beeinträchtigt.

    Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) regelt die Details zur Lohnfortzahlung.

    Was ist, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert?

    Dauert die Krankheit länger als sechs Wochen, endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen erhalten Arbeitnehmer Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt. Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie sich weiterhin krankschreiben lassen und die AU bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

    ⚠️ Achtung

    Achten Sie darauf, die AU rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse einzureichen, um keine Leistungskürzungen zu riskieren. (Lesen Sie auch: Serie: Kassensturz: 6800 Euro im Monat: «Ich…)

    Wie verhält es sich mit der Lohnfortzahlung in der Schweiz und Österreich?

    Auch in der Schweiz und Österreich gibt es Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die sich jedoch von den deutschen Bestimmungen unterscheiden. In der Schweiz ist die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im Obligationenrecht (OR) geregelt. Die Dauer der Lohnfortzahlung hängt von der Dienstzugehörigkeit des Arbeitnehmers ab. In Österreich ist die Entgeltfortzahlung im Angestelltengesetz und im Arbeiter-Krankenversicherungsgesetz geregelt. Die Dauer der Entgeltfortzahlung ist auch hier von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängig. Es ist ratsam, sich über die spezifischen Bestimmungen des jeweiligen Landes zu informieren.

    Der ADAC bietet Informationen zu Verkehrsregeln und Gesetzen in Österreich.

    Lohnfortzahlung Krankheit: Was bedeutet das für Teilzeitkräfte und Minijobber?

    Auch Teilzeitkräfte und Minijobber haben grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Höhe der Lohnfortzahlung richtet sich nach dem tatsächlich entgangenen Arbeitsentgelt. Es ist unerheblich, ob es sich um eine geringfügige Beschäftigung oder eine Teilzeitstelle handelt. Auch hier gilt, dass die Krankheit unverzüglich dem Arbeitgeber gemeldet und gegebenenfalls eine AU vorgelegt werden muss.

    Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet umfassende Informationen zum Thema Arbeitsrecht.

    Was bedeutet das für Autofahrer?

    Nehmen wir an, Sie sind ein Berufskraftfahrer und erkranken an einer Grippe. Sie melden sich umgehend bei Ihrem Arbeitgeber krank und legen am vierten Tag eine AU vor. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen für die Dauer von maximal sechs Wochen Ihren Lohn weiterzuzahlen. Nach Ablauf dieser Frist erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse. Dies gilt auch, wenn Sie als selbstständiger Taxifahrer erkranken. In diesem Fall haben Sie jedoch keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern müssen sich gegebenenfalls privat krankenversichern, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein.

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    Häufig gestellte Fragen

    Was ist der Unterschied zwischen Lohnfortzahlung und Krankengeld?

    Die Lohnfortzahlung wird vom Arbeitgeber für maximal sechs Wochen gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer krank ist. Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen dauert und der Anspruch auf Lohnfortzahlung endet.

    Kann der Arbeitgeber eine zweite Meinung einholen, wenn er an der Arbeitsunfähigkeit zweifelt?

    Ja, der Arbeitgeber kann bei der Krankenkasse eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) anfordern, wenn er Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat. Die Krankenkasse kann dies jedoch ablehnen.

    Was passiert, wenn ich während der Lohnfortzahlung gekündigt werde?

    Die Kündigung während der Lohnfortzahlung hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ihr Arbeitgeber muss Ihnen den Lohn bis zum Ende der sechs Wochen weiterzahlen, auch wenn das Arbeitsverhältnis währenddessen endet.

    Muss ich meinem Arbeitgeber die Art meiner Krankheit mitteilen?

    Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber die Art Ihrer Krankheit mitzuteilen. Die Diagnose ist Privatsache und unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Sie müssen lediglich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.

    Was passiert, wenn ich kurz nach einer Krankheit erneut erkranke?

    Wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten erneut an derselben Krankheit erkranken, wird die Lohnfortzahlung auf die sechs Wochen angerechnet. Bei einer neuen Krankheit besteht jedoch ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung. (Lesen Sie auch: Zollrückzahlung Unternehmen: Trumps Zölle – Kampf um…)

    Die korrekte Handhabung der Lohnfortzahlung Krankheit ist sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung. Es ist wichtig, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen und die eigenen Rechte und Pflichten zu beachten, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein. Ein offener und ehrlicher Umgang miteinander kann dazu beitragen, Konflikte zu vermeiden und das Arbeitsverhältnis zu stärken.

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  • Lohnfortzahlung Krankheitsfall: Dauer, Höhe & Anspruch

    Lohnfortzahlung Krankheitsfall: Dauer, Höhe & Anspruch

    📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 2. Januar 2026

    Was bedeutet Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

    Lohnfortzahlung Krankheitsfall – wenn du krank wirst und nicht arbeiten kannst, hast du als Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Weiterzahlung deines vollen Gehalts. Diese gesetzliche Absicherung ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt und gilt für maximal sechs Wochen pro Erkrankung. In diesem Ratgeber erfährst du alles zu den Voraussetzungen, der Berechnung und was nach den sechs Wochen passiert.

    Die Entgeltfortzahlung ist ein wichtiger Pfeiler des deutschen Arbeitsrechts. Sie schützt Arbeitnehmer davor, bei Krankheit in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Aktuell wird das Thema politisch diskutiert: Arbeitgeberverbände fordern Kürzungen, während das Bundesarbeitsministerium Einschränkungen ablehnt.

    💡 Kurz erklärt: Arbeitnehmer erhalten bei Krankheit 6 Wochen lang ihr volles Gehalt vom Arbeitgeber. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

    Gesetzliche Grundlagen der Entgeltfortzahlung

    Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) regelt seit 1994 die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall einheitlich für alle Arbeitnehmer in Deutschland. Der zentrale Paragraph lautet:

    § 3 Abs. 1 EntgFG: „Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne dass ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.»

    Voraussetzungen für die Lohnfortzahlung

    Damit du Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    Voraussetzung Erklärung
    Arbeitsverhältnis seit 4 Wochen Du musst mindestens 4 Wochen ununterbrochen beim Arbeitgeber beschäftigt sein (Wartezeit)
    Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit Eine Erkrankung verhindert dich an der Ausübung deiner Arbeit
    Kein Selbstverschulden Die Krankheit darf nicht durch grobes Eigenverschulden entstanden sein
    Krankmeldung Unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber + ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung?

    Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig von der Vertragsart:

    • Vollzeitbeschäftigte
    • Teilzeitkräfte
    • Minijobber (450-Euro-Jobs bzw. 538-Euro-Jobs)
    • Auszubildende
    • Werkstudenten
    • Saisonarbeiter

    Was bedeutet „unverschuldet»?

    Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. Als Selbstverschulden gilt ein grober Verstoß gegen das eigene gesundheitliche Wohlergehen:

    Selbstverschuldet (kein Anspruch) Nicht selbstverschuldet (Anspruch)
    Unfall unter Alkoholeinfluss (z.B. betrunken Auto fahren) Erkältung durch Spaziergang im Regen
    Verletzungen durch illegale Aktivitäten Sportverletzung bei normaler Sportausübung
    Schlägerei, die man selbst begonnen hat Verletzung durch fremdes Verschulden

    🎯 Gut zu wissen: Auch eine nicht rechtswidrige Sterilisation oder ein legaler Schwangerschaftsabbruch gelten laut § 3 Abs. 2 EntgFG als unverschuldete Arbeitsunfähigkeit.

    Dauer und Höhe der Lohnfortzahlung

    Wie lange wird Lohnfortzahlung gezahlt?

    Der Arbeitgeber muss das Gehalt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) fortzahlen. Die Frist beginnt am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit – dabei zählen auch Wochenenden und Feiertage mit.

    Wie hoch ist die Lohnfortzahlung?

    Du erhältst 100 Prozent deines regulären Bruttogehalts – so als hättest du gearbeitet. Das umfasst auch:

    • Grundgehalt
    • Übliche Zuschläge (Nachtarbeit, Sonntagsarbeit)
    • Vermögenswirksame Leistungen
    • Sachbezüge (z.B. Dienstwagen)
    Zeitraum Zahlung durch Höhe
    Woche 1-6 Arbeitgeber (Entgeltfortzahlung) 100% Bruttogehalt
    Ab Woche 7 Krankenkasse (Krankengeld) 70% Brutto, max. 90% Netto

    Krankmeldung: Was müssen Arbeitnehmer beachten?

    Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

    Seit dem 1. Januar 2023 ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte Pflicht. Der Arzt übermittelt die Krankschreibung direkt an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Daten elektronisch bei der Krankenkasse ab.

    Deine Pflichten als Arbeitnehmer:

    • Unverzügliche Mitteilung an den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit (formlos, z.B. per Telefon oder E-Mail)
    • Voraussichtliche Dauer der Erkrankung nennen
    • Arztbesuch zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    ⚠️ Wichtig: Ab dem 4. Krankheitstag ist eine ärztliche Bescheinigung vorgeschrieben. Viele Arbeitgeber verlangen diese aber schon ab dem 1. Tag – prüfe deinen Arbeitsvertrag!

    Wiederholte Erkrankung: Wann entsteht ein neuer Anspruch?

    Ein heikles Thema ist die erneute Erkrankung. Hier gelten besondere Regeln:

    Gleiche Krankheit

    Wirst du wegen derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, entsteht nur dann ein neuer 6-Wochen-Anspruch, wenn:

    • Du vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig warst, ODER
    • Seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit mindestens 12 Monate vergangen sind

    Andere Krankheit

    Bei einer völlig neuen, anderen Erkrankung beginnt die 6-Wochen-Frist von vorne. Die Erkrankungen müssen dabei voneinander unabhängig sein.

    Situation Anspruch auf neue 6 Wochen?
    Gleiche Krankheit, innerhalb von 6 Monaten ❌ Nein – Zeiten werden zusammengerechnet
    Gleiche Krankheit, nach 6 Monaten Pause ✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch
    Andere Krankheit während laufender AU ✅ Ja – wenn sie alleinige Ursache wird
    Neue Krankheit nach Genesung ✅ Ja – neuer 6-Wochen-Anspruch

    Was passiert nach 6 Wochen? Krankengeld der Krankenkasse

    Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Dann übernimmt die gesetzliche Krankenkasse mit dem Krankengeld:

    • Höhe: 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts
    • Dauer: Maximal 78 Wochen (innerhalb von 3 Jahren wegen derselben Krankheit)
    • Obergrenze 2026: 120,75 Euro pro Tag (= 3.622,50 Euro pro Monat)

    💰 Rechenbeispiel: Bei einem Bruttogehalt von 3.500 € erhältst du als Krankengeld ca. 2.450 € (70% Brutto) – abzüglich deiner Sozialversicherungsbeiträge (ca. 12%).

    Aktuelle Debatte 2025/2026: Kommt eine Kürzung?

    Die Lohnfortzahlung ist aktuell politisch umstritten. Hintergrund sind die hohen Krankenstände und steigenden Kosten für Arbeitgeber.

    Forderungen der Arbeitgeberverbände

    Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) fordert im Februar 2025:

    • Begrenzung auf 6 Wochen pro Kalenderjahr statt pro Krankheit
    • Streichung von Zuschlägen (Nacht-, Sonntags- und Mehrarbeitszuschläge) bei der Lohnfortzahlung
    • Abschaffung der telefonischen Krankschreibung
    • Erweiterte Kontrollmöglichkeiten durch den Medizinischen Dienst

    Position des Bundesarbeitsministeriums

    Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) lehnt Kürzungen ab: „Wer krank gemeldete Beschäftigte unter den Generalverdacht des Blaumachens stellt, hat ein verzerrtes Bild von den arbeitenden Menschen in diesem Land. Die Deutschen sind keine Drückeberger und Faulenzer.»

    Kennzahl Wert 2024
    Kosten Lohnfortzahlung (gesamt) ca. 82 Mrd. Euro
    Durchschnittliche Krankheitstage ca. 19,4 Tage pro Arbeitnehmer
    Steigerung seit 2023 + 5 Mrd. Euro

    Internationaler Vergleich: Wie großzügig ist Deutschland?

    Deutschland hat eine der großzügigsten Lohnfortzahlungsregelungen weltweit:

    Land Regelung
    Deutschland 100% für 6 Wochen (durch Arbeitgeber)
    Frankreich 90% für 30 Tage, dann 66% für weitere 30 Tage
    Spanien Ab Tag 4: 60%, ab Tag 21: 75%
    Irland 70% für max. 10 Tage/Jahr (ab 2026)
    Niederlande 70% für bis zu 104 Wochen

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
    Der Arbeitgeber zahlt dein Gehalt für maximal 6 Wochen (42 Kalendertage) weiter. Dieser Zeitraum gilt pro Erkrankung. Bei einer neuen, anderen Krankheit beginnt die Frist von vorne.
    Wie viel Prozent des Gehalts bekomme ich bei Krankheit?
    In den ersten 6 Wochen erhältst du 100% deines regulären Bruttogehalts. Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttogehalts (maximal 90% des Nettogehalts).
    Haben Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
    Ja, auch Minijobber und geringfügig Beschäftigte haben nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung für 6 Wochen. Die Höhe berechnet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst.
    Muss ich meinem Arbeitgeber sagen, woran ich erkrankt bin?
    Nein, du musst keine Diagnose mitteilen. Der Arbeitgeber erfährt nur, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich. Die Art der Erkrankung unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht.
    Was passiert, wenn ich in der Probezeit krank werde?
    In den ersten 4 Wochen des Arbeitsverhältnisses besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung (Wartezeit). Ab der 5. Woche hast du aber auch in der Probezeit vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
    Kann mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung kürzen?
    Nein, das ist gesetzlich nicht zulässig. § 12 EntgFG bestimmt, dass von den Regelungen des Gesetzes nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden darf. Eine Klausel im Arbeitsvertrag, die nur 80% Lohnfortzahlung vorsieht, wäre unwirksam.
    Was ist die telefonische Krankschreibung?
    Seit der Corona-Pandemie können Ärzte bei leichten Erkrankungen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischer Befragung ausstellen, ohne den Patienten persönlich zu untersuchen. Diese Regelung wird von Arbeitgeberverbänden kritisiert, besteht aber weiterhin.

    Fazit: Deine Rechte bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

    Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Arbeitnehmerrecht in Deutschland. Wer unverschuldet krank wird und mindestens 4 Wochen im Unternehmen arbeitet, erhält 6 Wochen lang sein volles Gehalt. Danach springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.

    Auch wenn Arbeitgeberverbände aktuell Kürzungen fordern: Politisch ist eine Änderung derzeit nicht absehbar. Bundesarbeitsminister Heil hat Einschränkungen bei der Lohnfortzahlung eine klare Absage erteilt.

    Wichtig ist: Melde dich bei Krankheit unverzüglich bei deinem Arbeitgeber und geh zum Arzt. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) läuft der Rest seit 2023 weitgehend automatisch.


    Über den Autor

    Redaktion wermachtwas.online | Ratgeber & Recht

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